1. Abschnitt (Vorstand)
I. Aufgaben des Vorstandes
1. Der Vorstand kann Ausführungsbestimmungen zur Vereinsordnung aufstellen.
2. Zu den nach der Satzung erstattungsfähigen Aufwendungen des Vorstandes sowie der von ihm beauftragten
Ressortleiter/innen zählen insbesondere Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Porto- und Kommunikationskosten. 3. Zur Geltendmachung sind die Kosten unter Vorlage der Einzelbelege bei dem/der Kassenwart/in binnen sechs Wochen nach Ende des Quartals, in dem sie angefallen sind, einzureichen.
II. Aufgaben des Kassenwartes
1. Der/die Kassenwart/in führt den für seine/ihre Tätigkeit notwendigen Schriftwechsel in eigener Verantwortung, kontrolliert eingereichte Spesenabrechnungen und Eingangsrechnungen und sorgt für deren fristgerechte Bezahlung.
2. Auf Grundlage der von der Buchhaltung zur Verfügung gestellten Summen- und Saldenlisten werden monatliche Auswertungen über die aktuellen Zahlen des Vereins erstellt und dem Vorstand durch den/die Kassenwart/in bekannt gegeben.
3. Der Rechenschaftsbericht des/der Kassenwarts/in ist den Kassenprüfern zur Prüfung zusammen mit den entsprechenden Belegen vorzulegen. Nach der Überprüfung des Rechenschaftsberichts wird der Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellt. Der Jahresabschluss muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Vereins wiedergeben.
III. Aufgaben des Schriftführers
1. Der/die Schriftführer/in hat das Recht, für die Erstellung der Protokolle auf Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen zwei Protokollanten/innen zu benennen, die ihn/sie bei der Protokollführung unterstützen.
2. Der/die Schriftführer/in hat den gesamten Schriftwechsel des Vereines vorzubereiten. Schriftstücke an Behörden sind von dem/der 1. Vorsitzenden und dem/der Schriftführer/in zu unterzeichnen.
2. Abschnitt (Regionalvertretung und Beirat)
I. Regionalvertretung
1. Der Verein ist in Regionen gegliedert.
2. Die Regionen werden durch einen/eine Regionalvertreter/ in repräsentiert. Die/der Regionalvertreter/ in bemüht sich darum, Kontakte zu den Mitgliedern und Gruppen in ihrer Region herzustellen; er/sie muss mindestens einmal im Jahr ein Regionaltreffen organisieren.
3. Er/sie wird durch die Mitglieder der Region gewählt; aufgrund seiner/ihrer Aufgaben sollte er/sie möglichst Gruppen- oder Kursleiter/in sein. Vertretungsbereite Mitglieder haben sich möglichst im Rahmen ihrer Kandidatur in ihrer Region in der Mitgliederzeitschrift vorzustellen.
4. Dem Vorstand wird gemeinsam mit dem Beirat ein Vetorecht eingeräumt.
5. Alle Regionalvertreter/innen treffen sich mindestens zweimal jährlich, wobei eine Sitzung im Zuge der erweiterten Vorstandssitzung und eine zweite in räumlichem und zeitlichem Zusammenhang mit der Mitgliederversammlung des Vereins stattfindet.
II. Beirat
Die Regionalvertreter/innen wählen aus ihrer Mitte zwei Vertreter, die den Beirat des Vereins bilden.
3. Abschnitt (Mitgliederversammlung)
1. Zur Stimmrechtsübertragung werden anhand der Mitgliederlisten am Eingang zum Wahllokal die schriftlichen Vollmachten mit Namen und Mitgliedsnummer überprüft und die entsprechende Anzahl von Wahlzetteln ausgegeben.
2. Bei Vorstandswahlen wählt die Mitgliederversammlung einen/eine Wahlleiter/in sowie die erforderliche Anzahl von Wahlhelfer/innen. Der/die Wahllei ter/in leitet und überwacht die Vorstandswahl und gewährleistet, dass die Wahl geheim erfolgt. Der/die Wahlhelfer/innen sind für die Stimmauszählung zuständig. Nach der Wahl übergibt der/die Wahlleiter/in dem neu gewählten Vorstand den Vorsitz über die MV. Alle weiteren Beschlussfassungen werden durch den neuen Vorstand geleitet.
4. Abschnitt (Mitgliederzeitschrift)
1. Die Mitgliederzeitschrift erscheint viermal im Jahr. Jedes Mitglied, welches kein Kindermitglied i. S. v. § 3 Ziffer 3 Satz 1 der Satzung ist, erhält jeweils ein Exemplar.
2. Die Kosten für die Zeitschrift und die Zustellung im Inland werden aus den Mitgliederbeiträgen bestritten.
3. Die Portozusatzkosten für eine Auslandszustellung der Mitgliederzeitschrift betragen
a) 8,00 € für Europa,
b) 10,00 € für Übersee per Land-/Seeweg,
c) 21,00 € für Übersee per Luftpost
und sind zusammen von dem Mitglied mit dem Mitgliedsbeitrag zu überweisen.
4. Die Mitgliederzeitschrift wird von einer selbständig arbeitenden Redaktion erstellt, die sich inhaltlich mit dem Vorstand abstimmt.
5. Abschnitt (Beitragsordnung)
1. Der Jahresbeitrag für das Einzelmitglied beträgt 49,00 €. Mitglieder, die in der zweiten Hälfte eines Geschäftsjahres beitreten, zahlen den hälftigen Mitgliedsbeitrag.
2. Die Familienmitgliedschaft für Ehegatten, Kinder und Eltern bei Bezug von nur einem Exemplar der Mitgliederzeitschrift kostet jährlich 60,00 €.
3. Die Kindermitgliedschaft kostet bei Bezug der Patch-Kids-Seiten aus der Mitgliederzeitung jährlich 7,50 €. Die Jugendmitgliedschaft kostet bei Bezug der Mitgliederzeitung jährlich 17,50 €.
4. Der Beitrag wird bei inländischen Mitgliedern im Bankeinzugsverfahren abgebucht.
5. Ausländische Mitglieder müssen den Beitrag auf ein von dem Verein genanntes Bankkonto überweisen. Bankgebühren für Auslandsüberweisungen sind vom Mitglied zu übernehmen.
6. Rücklastschriftgebühren der Bank bei Nichteinlösung der Abbuchung sind dem Verein vom Mitglied zu erstatten, wenn das Mitglied die Nichteinlösung zu verantworten hat.
7. Bei Zahlungsverzug wird das Mitglied durch die Geschäftsstelle angemahnt. Es werden Mahngebühren in Höhe von 5,00 € je Mahnung und Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz berechnet.
8. Säumige Mitglieder erhalten keine Mitgliederzeitschrift.
6. Abschnitt (Schlussbestimmungen)
1. Die Vereinsordnung gilt für alle Mitglieder.
2. Als Vereinssymbol führt der Verein ein farbiges Sechseck, bei dem sechs farbige rechtwinklige Dreiecke ein weißes Sechseck mit der Inschrift Patchwork Gilde Deutschland umgeben.